Das Familienrecht regelt die familiären Rechtsbeziehungen, wie
Ehe
Partnerschaftssachen
Trennung
Scheidung
Sorgerecht
Unterhaltspflichten
Kindschafts- und Vaterschaftsangelegenheiten
Das familienrechtliche Verfahren ist dabei einem besonderen Gerichtszweig, nämlich den Familiengerichten zugeordnet. Familiensachen sind damit grundsätzlich Angelegenheit der Amtsgerichte.
Im Jhre 2009 hat der Gesetzgeber mit dem Gsetz über das Verfahren in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilliogen Gerichtsbarkeit (kurz: FamFG) einige erhebliche Änderungen in das Verfahren eingeführt. So wurde das Institut der Verfahrenskostenhilfe geschaffen und die familiengerichtlichen Zuständigkeiten teils erheblich erweitert.
Familienrechtliche Fragen betreffen häufig sehr intime Lebensbereiche. Die Auswahl eines vertrauenswürdigen Anwalts, einer vertrauenswürdigen Anwältin ist daher gerade im Familienrecht wichtig. In unserem Büro können Sie sich vertrauensvoll an Frau Rechtsanwältin Karrmann wenden, die seit vielen Jahren im Familienrecht tätig ist.